Rettet die Rehkitze!

Kitzretter Marsberg e.V.

Rettet die Rehkitze! Die Kitzretter-Marsberg e.V. kümmern sich darum, junge Rehkitze vor dem Tod durch Mähwerke zu bewahren. Dazu sind viele helfende Hände nötig. Darüber hinaus wird auch Equipment in Form von Wildvergrämern und Drohnen benötigt!
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Über das Projekt

Rettet die Rehkitze!

Die Kitzretter-Marsberg e.V. kümmern sich seit 2019 darum, junge Rehkitze vor einem grausamen Tod durch Mähwerke zu bewahren.
In Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Landwirten werden die Wiesen vor der Ernte so abgesichert, dass die Muttertiere ihre Kitze aus der Gefahrenzone führen.
Dazu sind viele wachsame Augen und helfende Hände nötig. Darüber hinaus wird auch Equipment in Form von Wildvergrämern und Drohnen mit Wärmebildkamera erforderlich.

Finanzierungszeitraum:
09.09.2020 - 08.12.2020
Realisierungszeitraum:
Ende des Jahres
Worum geht es in diesem Projekt?

Um den Rehkitzen effektiv helfen zu können, möchten wir weitere Vergrämer anschaffen. Mittels optischer und akustischer Signale, die dieses Gerät abgibt, wird die Ricke dazu animiert ihr Kitz aus der gestörten Fläche zu führen oder im besten Fall gar nicht erst dort abzulegen.

Was sind die Ziele und wer ist die Zielgruppe?

Angesprochen sind alle Personen, die einen Beitrag zum Tierschutz in unsere Region leisten und den jungen Rehkitzen helfen wollen.

Warum sollten Sie dieses Projekt unterstützen?

Jährlich sterben 100000 Rehkitze, weil sie bei der Heu- und Silageernte versehentlich übergemäht werden.

Warum?
Die Rehkitze werden zwischen Mai und Ende Juni geboren, wenn auch die Mahd beginnt. Als Liegeplatz wählt die Ricke bevorzugt hohes Gras, wo die Kitze, die in der ersten Zeit noch geruchsarm sind , vor Fressfeinden geschützt sind.
Die Ricke sucht den Liegeplatz nur zum Säugen auf, und führt das Kitz danach zu einer neuen Liegestelle.

Bei Gefahr drückt sich das Kitz still und regungslos auf den Boden, um nicht entdeckt zu werden.
Dieser sogenannte Drückinstinkt ist in den ersten Lebenswochen besonders ausgeprägt, um sich vor Beutegreifern zu schützen.
Nach ca. drei Wochen kommt der Fluchtinstinkt hinzu, das Kitz läuft bei Gefahr weg und drückt sich an anderer Stelle erneut ins Gras.
Der eigentlich sinnvolle Drückinstinkt wird den Kitzen während der Mäharbeiten zum Verhängnis, denn es bleibt regungslos liegen, wenn die Maschinen kommen. Das bedeutet leider den sicheren Tod für die Tiere, oft sofort- manchmal müssen sie schwer verletzt erlöst werden.
Durch die immer grösser werdenden Flächen und Mähwerke sind die Landwirte in der stressigen Zeit der Ernte oft nicht in der Lage, die Flächen hinreichend abzusuchen.
Innerhalb weniger Tage und Stunden muss gemäht werden, solange das Wetter passt. Es wird oft parallel gemäht, somit ist es für die Jagdpächter und Landwirte absolut nicht möglich, die Wiesen zu sichern.

Was tun wir?
Unser Ziel ist es, Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren. Wir streben eine gute Zusammenarbeit mit den Landwirten und Jagdpächtern an, denn nur gemeinsam ist es möglich , etwas zu erreichen. Unabdingbar ist dazu allerdings das technische Equipment in Form von Vergrämern und Drohnen.

Was geschieht mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Wir möchten 15 weitere Vergrämer anschaffen, um in der nächsten Ernte-Saison mehr bzw. größere Flächen abdecken und den Kitzen helfen zu können.

Kosten: ca. 100€ pro Wildvergrämer

Wer steht hinter dem Projekt?
Kitzretter Marsberg e.V.

Die Kitzretter-Marsberg e.V. bestehen seit 2019 und haben nun die zweite Mäh-Saison junge Rehkitze vor dem sicheren Mähtod gerettet. Momentan besteht der Verein aus ca. 25 Mitgliedern, weitere engagierte Menschen sind herzlich willkommen!

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Impressum / Kontakt

Kitzretter Marsberg e.V.
Jana Mertins
Altes Feld 5
34431 Marsberg
Deutschland

Wir sind wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Brilon, StNr. 309/5767/2832, vom 11.06.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Brilon, StNr. 309/5767/2832, mit Bescheid vom 11,06.2019, nach § 60a AO gesondert festgestellt.

Vereinsregister-Nr. 1965 (Arnsberg)

Project-ID: 14670