ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1 Die VR-NetWorld GmbH, Graurheindorfer Straße 149A, 53117 Bonn, Telefonnummer: 0049 228 68490, E-Mail-Adresse: kontakt@vr-networld.de (im Folgenden "VRNW") ist der zentrale digitale Dienstleister der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Sie konzipiert und erstellt Inhalt für die digitalen Kanäle von über 850 Banken deutschlandweit. Im Rahmen des gesellschaftlichen und sozialen Engagements der mit VRNW kooperierenden Banken betreibt VRNW die Crowdfunding-Plattform "Viele schaffen mehr", URL: viele-schaffen-mehr.de (im Folgenden "die Plattform"). Über die Plattform soll es juristischen Personen möglich sein, gemeinnützige Crowdfunding-Projekte zu planen, öffentlich vorzustellen sowie finanziell unterstützen zu lassen.

1.2 Die Nutzung der Plattform und das hierdurch begründete Rechtsverhältnis zwischen Nutzern und VRNW richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie ggf. ergänzend Anwendung findender Besonderer Nutzungsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Nutzern wird ausdrücklich widersprochen. Bestehen Widersprüche zwischen diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Besonderen Nutzungsbedingungen, gehen letztere vor. 

1.3 Die Plattform bietet die Möglichkeit zur Begründung von Rechtsverhältnissen zwischen den Nutzern und den Projektinitiatoren. Der Inhalt dieser Rechtsverhältnisse richtet sich nicht nach diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen, sondern nach separat zwischen den dortigen Parteien zu schließenden Verträgen. 

2. Begriffe

Im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen, der Besonderen Nutzungsbedingungen sowie auf der Plattform verwandte Begriffe sind wie nachfolgend erläutert zu verstehen:

  • Kooperationspartner ist der in der Regel durch eine regionale Zuordnung ausgewählte Kooperationspartner der VRNW, der einen Projektinitiator bei der Erstellung, Veröffentlichung und Durchführung eines Projektes begleitet. Kooperationspartner sind mehrheitlich die regional zuständigen, teilnehmenden Banken im genossenschaftlichen Finanzverbund. 
  • Das Funding ist der konkrete Betrag in Euro, welcher seitens des Unterstützers einem bestimmten Projekt zugewiesen wurde.
  • Finanzierungsphase ist der Zeitraum, in welchem die Unterstützer dem jeweiligen Projekt Fundings zuweisen können. Die Finanzierungsphase kann im Einzelfall auf Antrag durch den Projektinitiator verkürzt oder verlängert werden. Voraussetzung ist die Information und Begründung an alle Unterstützer sowie die Freigabe durch VRNW bzw. für VRNW durch den zuständigen Kooperationspartner.
  • Funding-Ziel ist das Ergebnis, welches bei der Erstellung eines Projektes festgelegt wird und das es zur Ausschüttung der Mittel zu erreichen gilt. Es entspricht dem Spenden-Budget, das der Projektinitiator für die Umsetzung des Projektes als erforderlich benannt hat.
  • Der geschlossene Bereich ist die Gesamtheit der nur den Teilnehmern vorbehaltenen Seiten unserer Plattform.
  • Nutzer ist jede Person, welche die Internetseite der Plattform aufruft.
  • Nutzerkonto ist das persönliche Zugangskonto, mit dem der Teilnehmer Zugang zu dem geschlossenen Bereich der Plattform erhält.
  • Payment ist der Zahlungsprozess, durch den der Unterstützer dem Projekt Mittel zur Verfügung stellt.
  • Plattform ist die von VRNW betriebene Dachplattform, auf der alle Projekte veröffentlicht werden und über die die Unter-Seiten der Kooperationspartner zugänglich sind.
  • Projekt ist das Vorhaben des Projektinitiators, welches im Rahmen des Crowdfundings durch Erreichen des Fundingziels verwirklicht werden soll.
  • Projektinitiator ist der Ersteller eines Projektes.
  • Teilnehmer ist ein Nutzer mit einem Nutzerkonto.
  • Unterstützer ist jede Person, die Mittel für Projekte bereitstellt.
  • VR Payment GmbH / VR Payment ist der Zahlungsdiensteanbieter.
  • Zahlungsdienstleister ist für die Annahme, Verwahrung, Auszahlung und Rückzahlung der von den Unterstützern geleisteten Mittel verantwortlich.

3. Leistungsumfang

3.1 Die Plattform soll gemeinnützigen Einrichtungen nach Maßgabe der Sonderbedingungen für Projektinitiatoren (Besondere Nutzungsbedingungen) die Möglichkeit geben, Unterstützer zur Realisierung gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und sportlicher Projekte zu finden. Projekte sollen aufgrund der Bereitstellung finanzieller Mittel und des Erreichens eines Funding-Ziels realisiert werden. 

3.2 Die Plattform verfolgt keinen kommerziellen Zweck. Sie dient nicht dem Zweck des Austauschs von Waren und Dienstleistungen. Zugleich dient sie nicht der Planung, Durchführung, Veröffentlichung und Finanzierung von gewerblichen oder in sonstiger Weise mit Gewinnabzielungsabsicht verbundenen Projekten. Ebenso dient die Plattform nicht zur Einwerbung von Kapital im Sinne von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsmodellen. 

3.3 VRNW stellt den Nutzern die Plattform und die technische Möglichkeit der Nutzung unentgeltlich zur Verfügung. Sie ermöglicht den Nutzern die Einrichtung eines kostenlosen Nutzerkontos. Die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform setzt die Einrichtung eines kostenlosen Nutzerkontos voraus.

3.4 VRNW stellt jedoch keinen Internetzugang bereit. Die Datenkommunikation mit der Plattform nehmen Nutzer auf eigene Kosten und durch eigene, vom Angebot der Plattform unabhängige Internetzugänge und technische Einrichtungen wahr.

3.5 Die Einzelheiten zur Nutzung der Plattform und Einrichtung eines Nutzerkontos werden an geeigneter Stelle sowie in den Nutzungsbedingungen beschrieben. VRNW ist berechtigt, jederzeit selbstständig Veränderungen der Plattform durchzuführen sowie Einschränkungen und Erweiterungen des Plattform-Angebots vorzunehmen, soweit dies für die Nutzer zumutbar ist. VRNW behält sich vor, das kostenfreie Plattform-Angebot jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, ohne dass es einer Kündigung gemäß Ziff. 13 dieser Nutzungsbedingungen bedarf. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung des Plattform-Angebots und der damit verbundenen Dienstleistungen der VRNW steht lediglich Projektinitiatoren in der Finanzierungsphase eines Projekts zu. 

3.6 VRNW ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. 

4. Registrierung

4.1 Um ein Nutzerkonto und Zugang zum geschlossenen Bereich der Plattform zu erhalten, ist eine Registrierung auf der Plattform erforderlich. 

Aufgrund der Registrierung kommt zwischen VRNW und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrags besteht gegen VRNW nicht.

Die Registrierung ist nur für unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen erlaubt. Minderjährigen ist die Registrierung erst ab dem Erreichen eines Mindestalters von 16 Jahren bei Vorliegen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erlaubt. VRNW ist berechtigt, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu überprüfen. Die Registrierung ist pro Person nur einmal erlaubt. Bereits registrierte Teilnehmer dürfen sich nicht nochmals registrieren (Ausschluss der "Doppelmitgliedschaft").

4.2 Für die Registrierung ist auf der Plattform ein Registrierungs-Formular enthalten, in welches Nutzer die angeforderten Daten eingeben muss. Mit Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform ab. 

Bei erfolgreicher Übermittlung der Registrierungs-Daten an die VRNW geht dem Nutzer unverzüglich eine Bestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Antrags durch VRNW dar. Vielmehr soll im Wege der Zugangsbestätigung die E-Mail-Adresse des Nutzers verifiziert werden, indem der Nutzer auf den in der Zugangsbestätigung enthaltenen Bestätigungslink klickt (sog. Double-Opt-In-Verfahren).

Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig konkludent – sofern die Annahme nicht im Einzelfall durch VRNW ausdrücklich erklärt wird – indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform freigeschaltet wird. VRNW behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.3 Bei der Registrierung wählen Nutzer ein individuelles Passwort. Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Nutzerkonto mit der gebotenen Sorgfalt sichern. Sie sind verpflichtet, VRNW umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte für einen Missbrauch ihres Nutzerkontos durch Dritte gibt. 

4.4 Ein Nutzerkonto ist nicht übertragbar. 

4.5 Die von dem Teilnehmer eingegebenen Daten werden von VRNW für die Dauer des Bestandes des Vertrages zur Nutzung des geschlossenen Bereichs zur Durchführung dieses Vertrages gespeichert. 

4.6 Der Vertrag zur Nutzung des geschlossenen Bereichs kann von dem Teilnehmer und VRNW jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist durch Löschung des Nutzerkontos gekündigt werden. Die Löschung des Nutzerkontos kann im Nutzerkonto auf der Plattform veranlasst werden. 

4.7 VRNW löscht in diesem Fall alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers. Hat der Teilnehmer finanzielle Mittel für ein Projekt zur Verfügung gestellt, speichert VRNW – unabhängig davon, ob der Unterstützer als Nutzer über ein Nutzerkonto verfügt oder nicht – den Namen und die E-Mail-Adresse des Unterstützers im Zusammenhang mit dem jeweils unterstützten Projekt. Diese Daten werden auch bei Kündigung des Vertrages zur Nutzung des geschlossenen Bereichs nicht gelöscht. Einzelheiten zur Speicherung und Löschung von personenbezogenen Daten ergeben sich aus dem Datenschutzhinweis. 

4.8 Die Löschung des Nutzerkontos ist lediglich dann und für die Zeit ausgeschlossen, in der sich der Teilnehmer als Projektinitiator mit einem Projekt in der Finanzierungsphase befindet oder noch Dankeschöns an Unterstützer übermitteln muss.

4.9 Wird die Anmeldung zu einem Nutzerkonto nicht vollständig durchgeführt, behält VRNW sich das Recht vor, die Anmeldung nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer sich seit 12 Monaten nicht zu seinem Nutzerkonto angemeldet hat. Einer Ankündigung der Löschung gegenüber dem Teilnehmer oder einer Kündigung nach Ziffer 13 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen bedarf es für die Löschung nicht. VRNW steht zudem das Recht zu, den Vertrag über die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform nach Maßgabe der Kündigungsregelung in Ziff. 4.6 sowie außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält.  

5.Gesetzliches Widerrufsrecht

5.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für die Nutzung der Plattform und die unentgeltliche Registrierung gemäß § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht. Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kann gemäß Ziffer 13 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen gekündigt werden. Das Recht des Teilnehmers zur Kündigung des Vertrags über die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform ergibt sich aus Ziffer 4.6.

5.2 VRNW ist im Verhältnis zu den infolge von Fundings bestehenden Rechtsbeziehungen zwischen Projektinitiatoren und Unterstützern unabhängiger Dritter. Etwaige Widerrufsrechte im Zusammenhang mit einem Funding sowie deren gesetzliche Voraussetzungen und Ausübung sind Bestandteil dieser Rechtsbeziehungen und unterliegen der Information durch den Projektinitiator. Allein zuständiger Erklärungsempfänger für etwaige Widerrufserklärungen ist in jedem Fall der Projektinitiator. 

6. Vertragliche Beziehungen zu Projektinitiatoren

6.1 Ziel und Leitbild des Angebots von VRNW ist die Bereitstellung einer Plattform zur Herstellung von Kontakten zwischen Unterstützern und Projektinitiatoren zur Förderung gesellschaftlicher, kultureller, sozialer und sportlicher Projekte. Fundings sollen nach dem Willen der VRNW ausschließlich in der Absicht und mit dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem Projektinitiator einen Förderbeitrag zu seinem Projekt zuzuwenden. Zweck der Plattform ist es hingegen nicht, einen Leistungsaustausch zu ermöglichen. Aufgrund dessen darf ein Projektinitiator einem Unterstützer im Rahmen der Vertragsanbahnung für ein Funding allenfalls ein sogenanntes "ideelles Dankeschön" in Aussicht stellen. 

Ein ideelles Dankeschön darf nach dem Leitbild der VRNW keinen materiellen, sondern lediglich einen ideellen Wert haben und nicht in einem Wechselbezüglichkeitsverhältnis zu dem Funding stehen. Der Unterstützer erhält daher aufgrund seines Fundings keinen einklagbaren Anspruch auf eine Gegenleistung. VRNW weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten und Fundings allein dem Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über deren rechtliches Verhältnis zum Projektinitiator allein verantwortlich ist. Soweit es daher im Einzelfall zu einem Angebot von nicht lediglich ideellen Dankeschöns, sondern zu gemischt rechtlichen (Austausch-) Verträgen kommt, die nicht nur als Schenkungs-, sondern auch als Kauf-, Dienst- und/oder Werkvertrag zu qualifizieren sein können, können diese individuelle rechtliche Folgen und Anforderungen beinhalten. Auf die sich daraus ergebenden vertraglichen Beziehungen hat VRNW als unabhängiger Dritter keinen Einfluss und ist hieraus weder berechtigt noch verpflichtet. Ergänzende allgemeine Informationen stellt VRNW im Bereich "FAQ" bereit.

6.2 Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln im Rahmen seines Fundings gibt der Unterstützer auf der Plattform eine rechtsgeschäftlich bindende Erklärung gegenüber dem Projektinitiator ab. Die Rechtsnatur der Erklärung hängt von der rechtlichen Ausgestaltung des individuellen Projekts ab. Nach dem Leitbild der VRNW handelt es sich im Regelfall um eine Schenkungserklärung ("Spende") des Unterstützers an den Projektinitiator unter Auflage der projektbezogenen Verwendung der Mittel. 

6.3 VRNW weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterstützer mit jedem Funding von diesem Nutzungsvertrag unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem Projektinitiator eingeht, dessen Projekt er unterstützt. An dieser Rechtsbeziehung ist VRNW nicht beteiligt. VRNW treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten. 

7. Durchführung

7.1 Der Unterstützer wählt ein Projekt auf der Plattform sowie ggf. ein gewünschtes Dankeschön aus und wählt dann den gewünschten Betrag der von ihm zu leistenden Mittel aus. Durch Bestätigung der Schaltfläche "[Projekt jetzt unterstützen]" auf der Seite des individuellen Projekts öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der der Unterstützer sich vergewissern kann, dass die von ihm eingegebenen Daten korrekt sind. 

Mit der abschließenden Betätigung der Schaltfläche ["Jetzt zahlungspflichtig unterstützen"] werden die vorher angegebenen finanziellen Mittel dem Projekt verbindlich zugewiesen. Eine nachträgliche Änderung der Höhe des Fundings ist damit nicht mehr möglich. Alles Weitere regelt die Projektbeschreibung sowie etwaige eigene Vertragsbedingungen des Projektinitiators, welche dieser im Rahmen des Projekts einstellen kann.

Der Unterstützer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung.

7.2 Ein minderjähriger Nutzer ist nur dann zur Unterstützung eines Projekts berechtigt, wenn ihm eine Einverständniserklärung seiner gesetzlichen Vertreter vorliegt. Die Einverständniserklärung muss die Unterstützung des konkreten Projekts sowie das Funding in seiner Höhe umfassen. 

7.3 Eine Unterstützung ist auch nichtregistrierten Nutzern möglich. Erforderlich ist in diesem Fall die Angabe der Personendaten des Unterstützers, die von VRNW nach Maßgabe des Datenschutzhinweises zum Zweck der Verarbeitung der Transaktion und, ggf. bei Freigabe, der Nennung in der Unterstützerliste verarbeitet werden.

8. Zahlungsmethode

8.1 Zur Abwicklung von Zahlungen der Unterstützer an die Projektinitiatoren wird die Zahlungstransaktion durch die von dem Projektinitiator beauftragte Zahlungsdienstleistungsgesellschaft (Payment-Service-Provider) – vorliegend die VR Payment GmbH – abgewickelt. 

8.2 Dem Unterstützer stehen grundsätzlich die auf der Plattform näher beschriebenen Zahlungsmethoden für die Durchführung seines Fundings zur Verfügung. Gegebenenfalls werden einzelne Zahlungsmethoden in Abhängigkeit von einer Risikoprüfung im Einzelfall nicht angeboten.

8.3 Die verantwortliche Zahlungsdienstleistungsgesellschaft nimmt den gezahlten Betrag vom Käufer im Namen des Verkäufers entgegen und verwahrt diesen – bis zum Abschluss der Finanzierungsphase – auf einem Sammel-Treuhandkonto. Der Einzug von dem jeweils angegeben Zahlungsmittel erfolgt mit Abschluss der Transaktion. 

8.4 Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der im Einzelfall beteiligten Zahlungsdienste-Anbieter.

8.5 Die Zahlungstransaktion kann durch den Zahlungsdienstleister nur dann richtig verarbeitet werden, wenn alle mit der Zahlung übermittelten Transaktionsinformationen zutreffend angegeben sind. Dies betrifft insbesondere bei Zahlung per Überweisung die Angabe der Projektidentifikationsnummer/Projekt-ID und der Zahlungsvorgangsnummer, die Übereinstimmung zwischen dem auf der Plattform angegebenen Unterstützungsbetrag und dem tatsächlichen Zahlbetrag sowie auch die rechtzeitige Zahlung. Wird eine Abweichung hinsichtlich der Transaktionsinformationen festgestellt, wird der Zahlbetrag an den Zahler über die gewählte Zahlungsmethode zurückgezahlt. Zugleich wird die auf der Plattform erfasste Unterstützungsaktion storniert. Eine gesonderte Information über die Stornierung erhält der Unterstützer nicht. Will der Unterstützer gleich wohl das Projekt unterstützen, muss er einen neuen Unterstützungsvorgang auf der Plattform anlegen.

8.6 Kann eine Zahlung durch den Zahlungsdienstleister aus anderen Gründen nicht vollzogen werden oder wird diese nachfolgend nach den jeweiligen Bedingungen der Zahlungsmethode rückabgewickelt, findet Ziffer 8.5 S. 4 und S. 5 entsprechend Anwendung. 

9. Abschluss der Finanzierungsphase

9.1 Die Finanzierungsphase endet mit Ablauf der für das Projekt festgelegten Zeitperiode. Diese beträgt grundsätzlich 3 Monate, kann jedoch auch kürzer oder länger ausfallen. 

9.2 Die Finanzierungsphase gilt hierbei als erfolgreich abgeschlossen, wenn in der Finanzierungsphase Fundings durch Unterstützer in einem Gesamtvolumen zugesichert worden sind ("Funding-Ziel"), die dem von dem Projektinitiator benannten erforderlichen Projektbudget mindestens entsprechen, und der Projektinitiator nach Feststellung der ausreichenden Finanzierung des Projektes die zweckgebundene Verwendung der Mittel nochmals zusichert. Bei der Überprüfung des Projekterfolges werden durch den Kooperationspartner ggf. zugesicherte Unterstützungen (Co-Funding) mitberücksichtigt. 

9.3 Nach dem erfolgreichen Abschluss der Finanzierungsphase werden die dem Projekt zugewendeten und nicht gemäß Ziff 8.5 und 8.6 zurückgegebenen Zahlungen an den Projektinitiator von der beauftragten Zahlungsdienstleistungsgesellschaft ausgeschüttet. Eine Ausschüttung auf das Konto des jeweiligen Projektinitiators erfolgt üblicherweise innerhalb von 10 Bankarbeitstagen nach dem Ende der Finanzierungsphase. Die Auszahlung etwaiger Unterstützungen des Kooperationspartners (Co-Funding) an den Projektinitiator erfolgt unmittelbar durch den Kooperationspartner. 

9.4 Ist zum Ende der vorgegebenen Finanzierungsphase das Funding-Ziel nicht erreicht, zahlt die beauftragte Zahlungsdienstleistungsgesellschaft im Auftrag des Projektinitiators die Fundings an die bekannte Zahlungsverbindung des jeweiligen Unterstützers zurück.

10. Nutzungsrechte

10.1 Stellt ein Teilnehmer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte, Fotos) auf der Plattform ein, räumt er VRNW damit unentgeltlich das nicht-ausschließliche Recht ein, diesen Beitrag im Interesse der Plattform zu nutzen. Hierzu gehört, dass VRNW den Beitrag beliebig oft, zeitlich und räumlich unbeschränkt speichern, vervielfältigen, auf der Plattform präsentieren, öffentlich zugänglich machen, verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereithalten sowie zum Zweck der Bewerbung der Plattform in beliebigen Medien nutzen kann. Zu den vorgenannten Zwecken ist VRNW auch berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Das Recht zur Nutzung verbleibt auch nach einer Kündigung des Nutzungsvertrags auf Dauer bei VRNW. 

10.2 Mit dem Einstellen eines Beitrags sichert der Teilnehmer zu, dass er über die Rechte an dem Beitrag verfügt und die hiermit einhergehenden Rechte der VRNW einräumen darf. 

10.3 Der Teilnehmer stellt VRNW von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, sollten diese gegenüber VRNW, deren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Ansprüche aufgrund der in Ziffer 10.1 eingeräumten Nutzung geltend machen. Der Teilnehmer übernimmt die der VRNW, deren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

10.4 Jedem Nutzer der Plattform wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf die nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, die Plattform zu nutzen, insbesondere auf der Plattform bereitgestellte Inhalte mit Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittsweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung von VRNW. Die Nutzung von Inhalten der Plattform in eigenen Angeboten des Nutzers bedarf ebenfalls der Zustimmung von VRNW. 

11. Datenschutz

11.1 Die personenbezogenen Daten der Nutzer und der Vertragsinhalt im Zusammenhang mit einem Nutzerkonto werden durch VRNW verarbeitet 

  • zu Zwecken der Vertragserfüllung (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1, lit. b) DS-GVO)
  • zur Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, denen VRNW unterliegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1, lit. c) DS-GVO)
  • zum Zweck des technisch ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs der Plattform (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1, lit. f) DS-GVO)
  • sowie im Fall der Projektinitiatoren zum Zweck der Offenlegung gegenüber dem jeweils zuständigen Kooperationspartner nach Maßgabe von Ziffer 2.2 der Besonderen Nutzungsbedingungen auf Basis der hierfür erteilten Einwilligung der Projektinitiatoren (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO).

11.2 Stellt ein Unterstützer Mittel für ein Projekt zur Verfügung, speichert VRNW – unabhängig davon, ob der Nutzer über ein Nutzerkonto verfügt oder nicht – den Namen und die E-Mail-Adresse des Unterstützers im Zusammenhang mit dem jeweils unterstützten Projekt. Ein nicht registrierter Unterstützer erhält im Anschluss an seine Unterstützung eine E-Mail der Plattform mit einem Link für die optionale Registrierung zu einem Nutzerkonto. 

11.3 Im Übrigen gilt der Datenschutzhinweis. 

12. Prüfungspflicht der VRNW für Beiträge von Nutzern und Verantwortlichkeit des Nutzers für seine Beiträge

12.1 VRNW ist nicht verpflichtet, Beiträge der Nutzer auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu überprüfen. 

12.2 Der Nutzer garantiert, dass die auf Grund der Inanspruchnahme der Plattform von ihm geladenen, gespeicherten, verbreiteten, öffentlich zugänglich gemachten, präsentierten und veröffentlichten Inhalte nicht verstoßen gegen 

  • Rechte Dritter
  • gesetzliche oder behördliche Verbote
  • die Umgangsformen und Verhaltensregeln im Internet (Netiquette, Chatiquette)
  • die guten Sitten.

Gleiches gilt für den Inhalt von Internetseiten, auf die die Inhalte des Nutzers verweisen.

Der Nutzer darf insbesondere keine Inhalte mit Hilfe der Plattform laden, speichern, verbreiten, präsentieren, öffentlich zugänglich machen, veröffentlichen und auf Inhalte verweisen oder sie verlinken, die

  • Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können, die als obszön, beleidigend, diffamierend, anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch, belästigend, für Minderjährige ungeeignet, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal oder sonst verwerflich anzusehen sind und/oder erotischen Charakter haben und sich insbesondere auf Personen beziehen – insbesondere solche Personen darstellen – , die im Zeitpunkt der Veröffentlichung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben;
  • Viren, Trojaner oder sonstige schädigende Dateien, Umgehungsvorrichtungen im Sinne des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes oder unaufgeforderte Massensendungen (sogenannte "Spam") enthalten oder darstellen, und/oder Premium-Telefonnummern (z.B. 0900) oder Premium-SMS-Kurzwahlen enthalten, bei deren Nutzung über die normalen Anruf- oder SMS-Kosten des Nutzers hinausgehende Gebühren entstehen;
  • zur Teilnahme an Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und Gratisaktien-Aktionen auffordern und/oder kommerzielle oder sonst werbliche Zwecke verfolgen.

12.3 Der Nutzer stellt VRNW von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, sollten diese gegenüber VRNW, deren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Ansprüche aufgrund eines vom Nutzer auf der Plattform verbreiteten und öffentlich zugänglich gemachten Inhalts geltend machen. Der Nutzer übernimmt die der VRNW, deren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.

12.4 Werden VRNW Anhaltspunkte für den Verdacht eines Verstoßes gegen geltendes Recht bekannt, ist VRNW berechtigt, die zuständigen Behörden zu informieren und den Behörden sämtliche erforderlichen Daten zu übermitteln. 

13. Beendigung des Nutzungsvertrages

13.1 Der Nutzungsvertrag besteht für die Dauer der Benutzung der Plattform. Er endet mit der Beendigung der Nutzung des Plattformangebotes und bedarf zu seiner Beendigung keiner Kündigung. 

13.2 Die Regelungen zur Beendigung des Vertrages über die Nutzung des privaten Bereichs der Plattform finden sich in Ziff. 4 dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen. 

13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

13.4 Kündigungen sind in Textform (z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail) zu erklären. 

14. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

14.1 VRNW ist berechtigt, den Inhalt der vorliegenden Nutzungsbedingungen in einem den Nutzern zumutbaren Umfang zu ändern. 

14.2 Im Fall einer Änderung der Nutzungsbedingungen wird VRNW dem Teilnehmer den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Inhalts und Umfangs in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Teilnehmer ihnen nicht in Textform widerspricht. VRNW wird den Teilnehmer auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei VRNW eingegangen sein. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt die von VRNW geplante Änderung als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagene Änderung fortgesetzt, kann jedoch von VRNW und dem Teilnehmer jederzeit fristlos gekündigt werden. 

15. Haftung

15.1 VRNW leistet Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, unabhängig vom Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: 

  • Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
  • Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet VRNW gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet VRNW unbeschränkt.
  • Verletzt VRNW fahrlässig eine so wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung daher regelmäßig vertraut werden darf (sog. Kardinalspflicht), haftet VRNW nur in Höhe des für VRNW bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich VRNW jedoch mit der Leistung in Verzug, haftet VRNW auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
  • Daneben ist eine Haftung durch VRNW für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

15.2 VRNW behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor. Nutzer haben insbesondere die Pflicht zur Eigendatensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik. 

15.3 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten im gleichen Umfang für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VRNW. 

15.4 Die vorstehenden Absätze der Ziffer 15 gelten nicht für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz. 

16. Geltendes Recht

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern, welche aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stammen, gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird ("Günstigkeitsprinzip"). 

16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Bonn. 

Stand: März 2022