Kurz: Um ein Therapiedreirad zu finanzieren,
das Herrn Wenzel eine Teilnahme an normalen Leben ermöglicht und
seine Gesundheit verbessert.
Hintergrundinfos:
Es geht um einen meiner Patienten. Sein Name ist Philipp Hermann
Wenzel. Er ist 58 Jahre alt und lebt mit seiner Frau in
Oberteuringen. Im September 1979 erlitt er im Alter von 16 Jahren
eine schwere Gehirnblutung (Aneurysma). Mehrjährige
Rehabilitationsmaßnahmen ermöglichten ihm den Schritt vom
Rollstuhl auf die eigenen Beine zurückzukommen. Der linke Arm/Hand
bleibt leider bis heute funktionslos. Hinzu kommt, dass er seit
1979 eine 100 % Schwerbehinderung hat, mit der Notwendigkeit einer
Begleitperson, sowie seit 2010 einen Pflegegrad.
Seine körperliche Situation ist über die folgenden Jahre bis
heute ein Weg mit ständig begleitender Therapie, zu der er zu mir
nach Wangen kommt. Um seine verbliebene Motorik (Fitness) aufrecht
zu erhalten und selbständig zu beüben, benutzt er seit über 30
Jahren ein sog. Therapiedreirad. Nach mehreren Stürzen folgte eine
ärztlich- medizinische Beratung bezüglich eines neuen
sturzsicheren Dreirades. Ein seinem Handicap entsprechendes Produkt
fand er in eigener Initiative.
Die Firma BERNDS ist in der Lage ein leichtes, sturzsicheres und
behinderten-gerechtes Dreirad für mich anzupassen. Einen
Kostenvoranschlag (aktualisiert vom 21.01.2021) mit den
erforderlichen Details wurde den Ärzten vorgelegt und von diesen
befürwortet.
Nach Einreichung der Verordnung (Rezept) an den Leistungsträger
zur Prüfung der Kostenübernahme, erbat dieser zwei weitere
Gutachten (Neurologe/ Orthopäde). Beide folgten mit zwei weiteren
Rezepten der Erstverordnung.
Trotz der erbetenen und erbrachten Verordnungen, kam es zur
Ablehnung, da das Fahrrad nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
ist… Dabei blieb völlig unbeachtet, dass es sich um ein
„perfektes Hilfsmittel“ handelt. Ein Gerichtsverfahren gegen
seine Krankenkasse (den ärztlichen Verordnungen zu folgen) blieb
leider ohne Erfolg.