Ist Crowdfunding eine Spende?

Mareike Rösch
Mareike am 20.04.2021
Bauende Kinder

Wichtig für die Steuererklärung: In diesen Fällen kann die finanzielle Unterstützung eines Crowdfunding-Projekts als Spendenabzug geltend gemacht werden.

Wer eine Crowdfunding-Kampagne eines lokalen gemeinnützigen Vereins unterstützt, wird sich zu Recht aus moralischer Sicht als Spender oder Spenderin empfinden. Aber wie sieht das aus steuerrechtlicher Sicht betrachtet aus?  

 Ist Crowdfunding als Spende steuerlich absetzbar? 

Um potenzielle Geldgeber oder Geldgeberinnen zu motivieren, wird bei klassischen Spendensammlungen von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden oder Institutionen gerne darauf hingewiesen, dass Spenden die Steuerlast senken. Und wenn man Crowdfunding als eine moderne Variante der Spendensammlung zur Finanzierung konkreter Projekte betrachtet, dann wird das wohl hier genauso sein – oder etwa doch nicht?

Die Antwort auf diese Frage lautet: Es kommt drauf an. Tatsächlich ist nicht jede Unterstützung einer Crowdfunding-Kampagne automatisch eine Spende im steuerrechtlichen Sinne. Dazu müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Natürlich muss die Kampagne von einer steuerbegünstigten Körperschaft initiiert sein und das zu finanzierende Projekt muss ebenfalls einem steuerbegünstigten Zweck dienen. Es gelten hier also die gleichen Vorschriften wie bei regulären Spendenaktionen. Beim Crowdfunding kommt aber eine spezifische Besonderheit hinzu: Die Gegenleistung. Viele Kampagnen sehen ein kleines Geschenk als Dankeschön für die Unterstützenden vor, das je nach Betrag variieren kann: Eine Kaffeetasse für Zuwendungen von 20 €, ein T-Shirt für 50 € und so weiter. Das mag auf den ersten Blick eine gute Idee sein – allerdings ist der gezahlte Betrag für das Finanzamt nun keine absetzbare Spende mehr. Verzichten Sie jedoch auf eine Gegenleistung für Unterstützende, dann können Sie problemlos eine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

 Wie kommt der Unterstützer an eine Spendenbescheinigung?

 Wenn Ihr Crowdfunding-Projekt die oben genannten Bedingungen erfüllt, dann sollten Sie das schon auf der Startseite Ihrer Kampagne erwähnen. Denn für viele Menschen, die gemeinnützige Projekte unterstützen wollen, ist das ein wichtiges Kriterium, und wer Gutes tut, soll davon auch gerne steuerlich profitieren. Die meisten Plattformen für Crowdfunding – auch die Ihrer Genossenschaftlichen FinanzGruppe – ermöglichen es den Unterstützenden, beim Ausfüllen des Onlineformulars ein Kästchen anzuklicken, mit dem sie eine Spendenquittung anfordern können. Wenn nach erfolgreicher Beendigung der Kampagne die Gelder geflossen sind, werden die Spendenbescheinigungen automatisch verschickt.

 

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