Abgeschlossene technische Umstellung – Hinweis auf erhöhtes Sicherheitsniveau

Die technische Umstellung wurde erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund des erhöhten Sicherheitsniveaus kann es in Einzelfällen zu Einschränkungen bei einzelnen Funktionen der Plattform kommen.

Sollten Sie ein Problem feststellen, melden Sie sich bitte über das Kontaktformular der Plattform.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Jugendhandballcamp der HSG Dietzenbach

Sportgemeinschaft Dietzenbach 1945 e. V.

520 € Unterstützung durch Ihre Bank!
6.715 € von 6.000 €
106 Unterstützer
111 Prozent
Große Ansicht vom Video

Spendenquittung-Information

Folgenden Information für alle Unterstützer, die das Dankeschön "Spendenquittung" ausgewählt haben. Spendenquittungen werden nur ab einem Betrag von 200,- € ausgestellt. Bei kleineren Beträgen genügt die Überweisung als Beleg für das Finanzamt.

Neue Grenze für Kleinspenden

Neben Spenden für Katastrophenfälle gilt auch für Kleinspenden der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Die Obergrenze für solche Kleinspenden wird mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" auf 200 Euro (bisher 100 Euro) erhöht.

Für solche Kleinspenden ist keine Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig - es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.

Auf dem Beleg müssen dabei folgende Angaben, gerne auch handschriftlich, stehen:
- Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer
- der Verwendungszweck der Spende
- ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt

Anmeldung erforderlich