Das G. u. I. Leifheit-Hospiz im Rhein-Lahn-Kreis gewährleistet
eine ganzheitliche pflegerische, medizinisch-ärztliche,
psychologische, soziale und seelsorgliche Begleitung von Menschen
am Lebensende. Deren persönliche Wünsche und individuelle
Bedürfnisse, das individuelle Dasein stehen dabei im Mittelpunkt.
Hierzu zählt, dass unabhängig von Alter, sozialem Stand, Kultur
und sexueller Identität Menschen Aufnahme finden. Die religiöse,
überkonfessionelle und weltanschauliche Offenheit gegenüber dem
Hospizgast ist ein wichtiger Aspekt im hospizlichen Milieu des
Hauses und der professionellen Haltung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Ebenso ist die Selbstbestimmung ein hohes Gut: niemand wird gegen
seinen Willen in das Hospiz aufgenommen.
Folgende Kriterien gelten für die Hospizaufnahme:
• Als vorrangiges Ziel soll dem sterbenden Menschen, trotz
schwerer Krankheit, ein Verbleiben in der eigenen Wohnung
ermöglicht werden. Demzufolge haben ambulante und teilstationäre
Angebote Vorrang vor der vollstationären Aufnahme in das
Hospiz.
• Es kann jedoch vorkommen, dass die ambulante Versorgung des
Betroffenen und ein Verbleiben in seinem Haushalt oder seiner
Familie aufgrund Schwere der Erkrankung nicht mehr möglich sind
und eine Aufnahme in eine stationäre Hospizeinrichtung notwendig
wird. Grund kann ein zunehmend umfassender palliativer
Versorgungsbedarf sein, der aus einer unheilbaren Erkrankung
resultiert und die unterstützenden Personen oder eingebundene
Dienste überfordert oder deren Fähigkeiten deutlich übersteigt.
Dann kann eine Aufnahme ins Hospiz sinnvoll, gleichzeitig aber eine
Krankenhausbehandlung nicht mehr zweckmäßig sein.
• Ein weiteres Aufnahmekriterium sind Erkrankungen, die sich
unabwendbar verschlechtern, in absehbarer Zeit zum Tode führen und
aus medizinischer Sicht keine Aussicht auf Heilung besteht (z. B.
bei weit fortgeschrittenen Tumorerkrankungen, Vollbild AIDS,
schwere neurologische Erkrankungen oder andere Erkrankungen, bei
denen die Lebenserwartung nur noch auf einen kurzen Zeitraum
beschränkt ist).
• Das medizinisch Machbare ist bei den betroffenen Menschen
bereits ausgeschöpft, so dass die Palliativmedizin und –pflege
(u. a. Schmerztherapie bzw. Linderung von Begleitsymptomen)
eingesetzt werden, um dem Sterbenden Linderung zu verschaffen.
• Die Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung muss
durch Hausärzte bzw. vom Krankenhausarzt bestätigt werden.
Hierbei sind klare Kriterien zu berücksichtigen, um zu
bestätigen, dass der Mensch zur Zielgruppe des Hospizes
zählt.
• Die Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung liegt
grundsätzlich nicht für Menschen vor, die in einer stationären
Pflegeeinrichtung leben. Im palliativen Einzelfall entscheidet hier
der MDK im Rahmen der o. g. Kriterien und prüft auch den
pflegerischen Sachverhalt, weshalb eine angemessene palliative
Versorgung in der aktuellen stationären Einrichtung nicht
gewährleistet ist und Verlegung in ein Hospiz notwendig ist.